Die Geburtshelferkröte (Beiheft 14)

Die Geburtshelferkröte (Beiheft 14)

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Art.Nr.: 978-3-933066-50-3

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Details

Heiko Uthleb
Die Geburtshelferkröte
Brutpflege ist männlich

2012, 160 S., mit 67 Abb., 16 Tab. und 16 Farbtafeln
Br, 15 x 21 cm, ISBN 978-3-933066-50-3

Brutpflege ist männlich. Doch damit nicht genug: rufende Weibchen, Weibchenkonkurrenz oder Larvenüberwinterung. All das ist für heimische Amphibien ungewöhnlich und setzt sehr spezielle Anpassungen und ein ausdifferenziertes Verhaltensrepertoir voraus. Der vorliegende Band beschreibt ausführlich das Paarungsritual, beschäftigt sich mit der Individualentwicklung vom Ei bis zum Alttier, stellt Aktivität und Kommunikation vor, greift populationsbiologische Fragen auf, geht auf Ernährung und Prädation ein und verweist auf die Bedeutung der neuen Amphibienkrankheit, der Chytridiomykose. Das recht kleine westeuropäische Verbreitungsgebiet wird mit besonderer Beachtung der Verbreitung in Deutschland vorgestellt. Die Ansprüche an den Landlebensraum und an Larvengewässer werden aus mitteleuropäischer Perspektive beschrieben, ohne den Seitenblick auf das Evolutionszentrum der Geburtshelferkröte auf der Iberischen Halbinsel zu vernachlässigen. Vor allem am nördlichen und östlichen Arealrand geht die Art deutlich zurück und schickt sich an, Siedlungsgebiete aufzugeben. Es fehlt vor allem an fischfreien Kleingewässern, auch extensive Landnutzungen befinden sich auf dem Rückzug und werden durch intensive Formen oder Nutzungsaufgabe ersetzt. Beides verträgt die Geburtshelferkröte in Mitteleuropa nicht. Der Band enthält ein ausführliches Kapitel über den Schutz der Art, stellt Schutzprogramme vor und zeigt, was getan werden muss, um die Bestände zu stabilisieren. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gilt für sie ein strenger Artenschutz. Die für die Geburtshelferkröte bedeutenden Regelungen des deutschen Artenschutzrechts werden vorgestellt und eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen für diese Art definiert. Es wird gezeigt, dass die Umsetzung der europäischen Vorgaben in das Artenschutzrecht des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausreicht, um den von der FFH-Richtlinie geforderten günstigen Erhaltungszustand zu sichern.

Diesen Artikel haben wir am 17.04.2013 in unseren Katalog aufgenommen.

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